Monday, June 05, 2006

Kaiserpalast


02.06.2006 Obwohl der Kaiser schon lange aus Kyoto weggezogen ist (nämlich bereits 1868) und er auch seiner Göttlichkeit abgeschworen hat (1946), sind die Tore seines alten Palastes im Herzen von Kyoto nicht einfach für das gemeine Volk geöffnet. Kaum sichtbar ist er dennoch gut bewacht.

Natürlich könnte der Palast eine große Touristenattraktion sein, aber bevor man ihn besichtigt, muss man einen Antrag bei der Imperial Household Agency stellen.

Das ist das Kanzleramt des Kaisers, also sozusagen das Kaiseramt. Dort muss man laut Reiseführer einen Fragebogen ausfüllen, man darf im Alter von unter 20 Jahren nicht unbegleitet hineingehen und vielleicht wird man einer Gesinnungsprüfung unterzogen, ob man auch genug Würde besitzt, das Eigentum der kaiserlichen Familie ausreichend zu schätzen?
Im Gegensatz dazu hat der Kaiser den Palast seines langjährigen Widersachers, des Shoguns, der 1868 schließlich seine Exekutivgewalt an Kaiser Meiji zurückgeben musste, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Auf Socken bewegt sich der Besucher durch die heiligen Räume und lauscht dem Geräusch des Nachtigallendielenbodens. Der heißt so, weil der Shogun, aus Angst, es könnte sich jemand anschleichen, den Boden so hat verlegen lassen, dass er ein zwitscherndes Geräusch von sich gibt, wenn man darüber läuft. So ist es unmöglich, geräuschlos in das Gebäude einzudringen. Genützt hat es langfristig dann doch nichts, aber das ist eine andere Geschichte.
Und weil dem Kaiser Wassereimer zum Schutz vor Bränden nicht ausreichen, hat er gleich die Profis vor der Tür abgestellt.

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